Arbeitsmedizin – zur Zeit nicht verfügbar

ArbeitsmedizinWir arbeiten im gesamten Bundesgebiet mit niedergelassenen Arbeitsmedizinern / Betriebsärzten und arbeitsmedizinischen Diensten zusammen, die unsere Kunden gemäß § 3 Arbeitssicherheitsgesetz und DGUV Vorschrift 2 in allen Fragen der Arbeitsmedizin betreuen.

Dies betrifft unter anderem die Bereiche:

  • Betriebsärztliche Betreuung
  • Beratung des Arbeitgebers bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen, sozialen und sanitären Einrichtungen
  • Auswahl und Erprobung von Hautschutzmitteln
  • Beratung bei arbeitshygienischen, -physiologischen und ergonomischen Fragen
  • Organisation der Ersten Hilfe
  • Hilfestellung bei Fragen des Arbeitsplatzwechsels sowie Wiedereingliederung langzeiterkrankter Mitarbeiter
  • Sicherheitstechnische Begehung von Arbeitsstätten
  • Hilfestellung bei sozialmedizinischen Problemen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
  • Impfmanagement und Beratung