Arbeitsmedizin – zur Zeit nicht verfügbar
Wir arbeiten im gesamten Bundesgebiet mit niedergelassenen Arbeitsmedizinern / Betriebsärzten und arbeitsmedizinischen Diensten zusammen, die unsere Kunden gemäß § 3 Arbeitssicherheitsgesetz und DGUV Vorschrift 2 in allen Fragen der Arbeitsmedizin betreuen.
Dies betrifft unter anderem die Bereiche:
- Betriebsärztliche Betreuung
- Beratung des Arbeitgebers bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen, sozialen und sanitären Einrichtungen
- Auswahl und Erprobung von Hautschutzmitteln
- Beratung bei arbeitshygienischen, -physiologischen und ergonomischen Fragen
- Organisation der Ersten Hilfe
- Hilfestellung bei Fragen des Arbeitsplatzwechsels sowie Wiedereingliederung langzeiterkrankter Mitarbeiter
- Sicherheitstechnische Begehung von Arbeitsstätten
- Hilfestellung bei sozialmedizinischen Problemen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
- Impfmanagement und Beratung