Betriebsbegehungen

Von den Sachbearbeiterinnen in unseren Büros in Frankfurt/M und Wartenberg (Hessen) werden in regelmäßigen Abständen Termine für sicherheitstechnische Betriebsbegehungen bei unseren Kunden vereinbart. Unsere Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind dann vor Ort und besichtigen den jeweiligen Betrieb.

Die bei der jeweiligen Begehung getroffenen Feststellungen und Hinweise werden in einem handschriftlichen Protokoll, das als Kopie im Betrieb verbleibt, festgehalten. Anhand der verbliebenen Kopie ist das jeweilige Unternehmen in der Lage, bereits vor Eintreffen des maschinell angefertigten Berichtes, mit der Abarbeitung der Feststellungen zu beginnen.

Zu unseren sicherheitstechnischen Begehungen gehört es außerdem, dass wir

  • Ihre Mitarbeiter beraten, sollten wir ergonomische Defizite an deren Arbeitsplatz feststellen.
  • die in der Gefährdungsbeurteilung festgelegten Maßnahmen regelmäßig überprüfen und die Gefährdungsbeurteilung aktualisieren( Wirksamkeitskontrolle).
  • Das Unternehmen beraten, wenn es um Veränderungen von Betriebsabläufen bzw. Arbeitsabläufen geht.

In unseren Büros werden die vorbereiteten handschriftlichen Protokolle dann in unser firmeneigenes EDV-Programm eingegeben Hierzu haben wir im Laufe der Jahre eine umfangreiche Sammlung mit sogenannten „Floskeln“ zusammengetragen. Diese Floskeln beinhalten neben Auszügen aus Gesetzestexten bezüglich der getroffenen Feststellungen auch die jeweiligen Verweise auf die Gesetze, Verordnungen und sonstigen Vorschriften, auf die wir uns berufen.

Zusammen mit unserem Kunden wurde im Vorfeld festgelegt in welchen Zeitraum die Feststellungen abzuarbeiten sind.

Während der Auswertung legen wir dann fest, in welchem vorher festgelegten Zeiträumen die Feststellungen abgestellt werden sollten. Bestandteil eines jeden Protokolls ist auch ein „ Rückmeldeformular“ um uns über den Bearbeitungsstand in einem angemessenen Zeitraum zu informieren.

Bei der nächsten Begehung überprüfen wir vor Ort dann, inwieweit noch Feststellungen aus dem letzten Protokoll offen sind.

Die Protokolle werden in der Regel per Post versandt, auf Kundenwunsch ist dies aber auch per E-Mail möglich.