Gefährdungsbeurteilungen

Bereits seit 1996 fordert der Gesetzgeber gemäß §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz von jedem Unternehmer eine Gefährdungsbeurteilung.

  • Im Laufe der Zeit kamen immer mehr Gesetze und Verordnungen hinzu, darunter:
  • die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • die Biostoffverordnung (BioStoffV)
  • die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Gefährdungsbeurteilungin denen auch jeweils eine Gefährdungsbeurteilung und deren schriftliche Dokumentation gefordert wird.

Durch den Wegfall von Unfallverhütungsvorschriften hat der Unternehmer im Laufe der letzten Jahre immer mehr eigenverantwortlichen Gestaltungsspielraum erhalten, was die Organisation und Gestaltung von Arbeits- und Betriebsabläufen betrifft.

Dadurch wird es aber auch immer schwieriger für den Arbeitgeber/Unternehmer, Gefährdungen für Mensch und Umwelt rechtzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zu veranlassen. Der Gesetzgeber gibt dem Arbeitgeber/Unternehmer die Möglichkeit vor sich fachkundig beraten zu lassen, falls er nicht selbst über das nötige Fachwissen verfügt.

Für diese fachkundige und sachkundige Beratung ist die ASA Manfred Cuiper GmbH Ihr kompetenter Partner. Mit unserer Erfahrung und unserem Fachwissen stehen wir Ihnen als verantwortlichem Arbeitgeber/Unternehmer, bei der Ausarbeitung und der Umsetzung der in den Gefährdungsbeurteilungen festzulegenden Maßnahmen im Rahmen der Grundbetreuung (gemäß DGUV Vorschrift 2) beratend zur Seite.

Natürlich können wir mit unseren Sicherheitsingenieuren und Fachkräften für Arbeitssicherheit auch die verschiedenen Gefährdungsbeurteilungen und deren Dokumentation für Sie übernehmen.