Grundbetreuung gemäß DGVU Vorschrift

Grundbetreuung gemäß DGUV Vorschrift 2

Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung in Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten

Wesentliche Grundlage von Art und Umfang der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung sind die im Betrieb vorliegenden Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten sowie die Aufgaben gemäß den §§ 3 bzw. 6 Arbeitssicherheitsgesetz. Der Umfang der zu erbringenden betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung besteht in der Durchführung von Grundbetreuungen und anlassbezogenen Betreuungen. Sie können kombiniert werden.

Grundbetreuungen beinhalten die Unterstützung bei

  • der Erstellung bzw.
  • der Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung.

Bei der Grundbetreuung muss der Sachverstand von Arbeitsmedizinern / Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit einbezogen werden. Dies kann dadurch geschehen, dass der Erstberatende den Sachverstand des jeweils anderen Sachgebietes hinzuzieht.

Die Grundbetreuung wird bei maßgeblicher Änderung der Arbeitsverhältnisse, spätestens aber nach (5) Jahren wiederholt.

Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung in Betrieben mit über 10 Beschäftigten

Schwerpunkt bei der sicherheitstechnische Betreuung gemäß DGUV Vorschrift 2 ist die kundenspezifische Beratung und Unterstützung in allen Fragen des Arbeitsschutzes. Hierzu gehören:

  • Beratung zur ergonomischen Gestaltung der Arbeitsplätze gemäß Bildschirmarbeitsplatz-Verordnung und
  • BGI 650
  • orientierende Messungen (z.B. Licht, Klima, Lärm)
  • Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (z.B. ArbSchG, GefStoffV, BetrSichV)
  • regelmäßige sicherheitstechnische Begehung Ihres Betriebes, Erstellung eines Begehungsprotokolls und Auswertung der Feststellungen mit unserer firmeneigenen Software
  • Evaluation der Wirksamkeit der in den Gefährdungsbeurteilungen festgelegten Maßnahmen
  • Teilnahme an den gesetzlich geforderten Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen
  • Zusammenarbeit mit dem Arbeitsmediziner / Betriebsarzt
  • Unterstützung bei der Einführung eines Arbeitsschutz-Management-Systems
  • Unterstützung bei der Erstellung von Unterweisungen
  • regelmäßige Fortbildung unserer Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Gerne unterbreiten wir Ihnen hierzu ein unverbindliches Angebot.