Brandschutz

Seit vielen Jahren unterstützen wir nicht nur unsere Kunden im gesamten Bundesgebiet bei allen Fragen die den vorbeugenden Brandschutz betreffen, sondern auch immer wieder Firmen, die vor Ort bei unseren Kunden, auf unsere Dienstleistungen aufmerksam geworden sind.

Unsere Dienstleistungen entsprechen stets den gesetzlichen Anforderungen, wobei wir nach Möglichkeit auch auf die Vorgaben unserer Kunden eingehen.

IMG_7331Wir können Sie bei der Planung und Organisation des vorbeugenden und organisatorischen Brandschutzes in Ihrem Betrieb z.B. bei:

  • der Gestaltung der Flucht- und Rettungswege sowie
  • deren Ausleuchtung (Sicherheitsbeleuchtung/Notbeleuchtung)
  • der Ausstattung Ihrer Firmenräume mit Feuerlöschern bzw.
  • der Auswahl der geeigneten Feuerlöscher auf Grund der unterschiedlichen Brandklassen

beraten.

IMG_7209 Im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes können wir für Sie Ihre:

erstellen.

Des Weiteren können wir Ihre Mitarbeiter anhand Ihrer:

  • Brandschutzordnungen
  • Alarmablaufplänen
  • Evakuierungsordnung
  • sowie in der Handhabung von Handfeuerlöschern in Theorie und Praxis

unterweisen

HINWEIS:

Seit November 2012 gilt die neue ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände. Die wichtigste Neuerung ist der nun auch namentlich geforderte Brandschutzhelfer. Für Sie als verantwortliche Person für den Brandschutz in Ihrem Unternehmen bedeutet dieses, dass etwa 5 Prozent der Belegschaft zu sogenannten Brandschutzhelfern ausgebildet werden müssen. Siehe hierzu Brandschutzhelferausbildung und Aktuelles.