Brandschutzhelferausbildung

Seit November 2012 sind die Aufgaben der Arbeitgeber/Unternehmer im § 10 Arbeitsschutzgesetz – Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen und im § 22 (2) der DGUV Vorschrift 1 konkretisiert worden. Durch die neu veröffentlichte ASR A2.2 hat der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Brandgefährdung, der Anwesenheit vieler Personen, gegebenenfalls von Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie der Größe und der räumlichen Ausdehnung der Arbeitsstätte etwa fünf Prozent der Belegschaft fachkundig als Brandschutzhelfer ausbilden zu lassen. Hierbei hat er auch Schichtarbeit, Urlaub, Krankheit sowie die Fluktuation der Mitarbeiter zu beachten. Das heißt er muss sicherstellen, dass in jeder Schicht mindestens fünf Prozent der anwesenden Mitarbeiter als Brandschutzhelfer ausgebildet sind.

Es besteht nicht nur für kleine Unternehmen die Möglichkeit Ihre Mitarbeiter zu Brandschutzhelfern ausbilden zu lassen, sondern auch für mittlere Unternehmen die nicht über den benötigten Platz für eine Inhouse Schulung verfügen. Wir bieten im Rhein-Main-Gebiet Schulungen zum Brandschutzhelfer als kostengünstige Alternative zu einer Inhouse Schulung an (siehe auch Aktuelles).

Der Vorteil einer Inhouse Schulung besteht darin das wir in unseren Schulungen speziell auf die örtlichen Gegebenheiten, den firmeninternen Brandalarmplan sowie die vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen in dem jeweiligen Unternehmen eingehen können.

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer besteht unter anderem aus folgenden Themen:

  • Rechtliche Grundlagen / Bedeutung des Brandschutzes
  • Vorbeugender und organisatorischer Brandschutz
  • Brandschutzeinrichtungen / Feuerlöscheinrichtungen
  • Brandschutzordnung Teil A + B + C
  • Flucht- und Rettungswegpläne / Feuerwehreinsatzplänepläne / Feuerwehrlaufkarten
  • Gebäudeevakuierung in Theorie
  • Besondere Risiken im Betrieb z.B.
    • Ex-Bereiche
    • Lagerbereiche
    • Produktionsbereich
  • • Aufgabenbeschreibung des Brandschutzhelfers entsprechend einer Gefährdungsbeurteilung / Risikoanalyse z.B.
    • Löschen von Entstehungsbränden
    • Mitwirkung bei der Räumung von Gebäuden / Objekten
    • Einweisen und Unterstützen der Feuerwehr
  • Verbrennungsvorgang und Brandverlauf -Experimentalvorträge-
  • Löschübung mit theoretischer und praktischer Unterweisung

Die Dauer der Unterweisung liegt bei etwa vier bis fünf Stunden inkl. der praktischen Übung.

Im Anschluss an die Schulung erhält jeder Teilnehmer ein Zertifikat über die Teilnahme an der Schulung.