Arbeitssicherheit

Seit dem 01.Januar.2011 gilt in Deutschland die neue DGUV Vorschrift 2. Sie löste die bis dahin geltende BGV A2 und GUV-V A 6/7 ab.

Anders als in der BGV A2 / GUV-V A 6/7 gibt es in der DGUV Vorschrift 2 keine festen Einsatzzeiten für Fachkräfte für die Arbeitssicherheit und die Arbeitsmediziner / Betriebsärzte mehr. Vielmehr gibt es nun eine gemeinsame Grundbetreuungszeit (für Fachkräfte für Arbeitssicherheit und die Arbeitsmediziner / Betriebsärzte) und eine zusätzliche betriebsspezifische Betreuung.

Im Rahmen der Grundbetreuung übernehmen wir mit unseren Sicherheitsingenieuren und Fachkräften für Arbeitssicherheit als überbetrieblicher Dienst für Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin bundesweit alle Aufgaben, die sich aus dem § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und den Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften z.B. BGV A1 und DGUV Vorschrift 2 ergeben.

Die betriebsspezifische Betreuung gemäß dem Anhang 4 der DGUV Vorschrift 2 ist regelmäßig durch den Unternehmer zu ermitteln und separat zu beauftragen. Der hieraus resultieren Betreuungsbedarf kann durch die Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die Arbeitsmediziner / Betriebsärzte oder auch andere Personen z.B. Physiotherapeuten, Ergonomieberater, … erbracht werden.

Über die Beratung gemäß DGUV Vorschrift 2 hinaus können wir Ihnen folgende Dienstleistungen anbieten z.B.:

  • Unfallsachbearbeitung
  • Erstellen von Alarmablaufplänen für den Alarm- und Katastrophenfall
  • Durchführen von Räumungsübungen
  • Erstellen von SiGe-Plänen gemäß der Baustellenverordnung
  • Gestellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinators nach Baustellenverordnung
  • Durchführen von Mitarbeiterunterweisungen

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.