Betriebsspezifische Betreuung
In der DGUV Vorschrift 2 wird eine betriebsspezifische Betreuung gefordert. Diesen Betreuungsbedarf hat der Unternehmer gemäß Anhang 4 der DGUV Vorschrift 2 in Zusammenarbeit mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit und den Arbeitsmedizinern / Betriebsärzten zu ermitteln und entsprechend zu beauftragen. Ganz nach dem festgelegten Bedarf kann die ASA Manfred Cuiper GmbH unter anderem folgende Leistungen erbringen:
Erstellung und Dokumentation der von Gefährdungsbeurteilungen gemäß
• § 5 und § 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
• § 3 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
• § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
• § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
• § 3 Bildschirmarbeitsplatzverordnung (BildschArbV)
Erstellen von gemäß der auf Grund von der Gefährdungsbeurteilungen erforderlichen
• Betriebsanweisungen
• Arbeitsanweisungen
• Verhaltensanweisungen
Durchführung von Mitarbeiterunterweisungen z.B.
• jährliche Mitarbeiterunterweisung gemäß § 4 BGV A1
• jährliche Unterweisung der Gabelstaplerfahrer
• betriebsspezifische Unterweisungen –z.B. Werkschutzmitarbeiter Objektbezogen-
• Unterweisung der Mitarbeiter anhand der Brandschutzordnung und
•praktische Brandschutzübungen gemäß § 10 ArbSchGG
•jährliche Unterweisung der Gabelstaplerfahrer
• Unterweisung der Mitarbeiter anhand der Brandschutzordnung
Ausbildung von Mitarbeitern zu
• Gabelstaplerfahrern
• Brandschutzhelfern
• Etagenbeauftragten / Räumungsbeauftragten
• Personen mit besonderen Aufgaben –(siehe DIN Brandschutzordnung Teil C)- z.B. Etagenbeauftragten / Räumungsbeauftragten
Gerne unterbreiten wir Ihnen hierzu oder zu sonstigen Wünschen ein unverbindliches Angebot.